fazit hat geschrieben:Ist das in Ordnung ???
Gut so! Evt. diese auf das BIH-
Fachlexikon hinweisen und mit Charm etwas „animieren“, eine geeignete Basis-
Kurzschulung zu Grundlagen des SchwbR zu buchen, zur Einweisung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, soweit nicht bereits geschehen. Das wäre dann optimal, da dieses erfahrungsgemäß ungemein förderlich für die gemeinsame enge & vertrauensvolle
Zusammenarbeit sein kann. Zu dieser Zusammenarbeit vergl. ausführlich
Düwell in »Lehr- und Praxiskommentar SGB IX« 5. Aufl. 2019 zu § 182 SGB IX. Hier gibt’s kompakte
Kurzinfos.
Viele Grüße
Albin Göbel