von Ulrich Römer » Dienstag 18. November 2014, 13:04
Hallo arcus,
mit BEM hat der dargestellte Sachverhalt nichts zu tun. BEM ist ein Angebot welches der Arbeitgeber dem Betroffenen nach 6 Wochen AU macht. Dieses Angebot ist nicht erfolgt.
Hier bietet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft bei bestehendem Arbeitsverhältnis an und hat damit Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ob dieses Angebot wegen bevorstehender Aussteuerung der Krankenkasse erfolgt kann ich nur vermuten. Nun hat der Arbeitgeber bei Wegfall des ursprünglichen Arbeitsplatzes das Problem an welchem Arbeitsplatz der Arbeitnehmer beschäftigt werden kann. Spannend wird jetzt, wie der Arbeitgeber sein Problem löst.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren