von Ulrich Römer » Mittwoch 24. September 2014, 09:06
Hallo josef.gmeiner,
ja, solange das Arbeits- oder Dienstverhältnis nicht beendet ist, besteht aktives Wahlrecht, d.h. der Kollege darf mitwählen. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, denn die Abwesenheit könnte ja jederzeit beendet werden und der Kollege kommt zurück in die Dienststelle. Deshalb hat er natürlich auch ein Interesse an der Gestaltung der Personalvertretungen mitzuwirken.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren