von christian.vedder » Mittwoch 27. August 2014, 17:05
Hallo Frau Baatz,
Sie müssen wählen! Der § 94 Absatz 5 SGB IX beinhaltet die Formulierung " Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt."
Da zwischen dem 17.11.2011 und dem 01.10.2014 mehr als 12 Monate liegen, haben Sie nun zu wählen. Die neue Amtsperiode läuft dann bis 2018.
Gruß
Christian Vedder