dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten für Funktion der Vertrauensperson einreichen?
NEIN Kann man nicht. Auf einem Wahlvorschlagsformular kann nur ein Bewerber für dieses "Amt" als Vertrauensperson vorgeschlagen werden, niemals drei. Denn sonst wären es ja drei Wahlvorschläge. Das fällt unters Verbot der Mehrfachunterstützung. Genau aus diesem Grund ist auf dem BIH-
Formular nur Platz für einen Bewerber in einer Zeile für das Amt der Vertrauensperson. Dieses folgt aus
§ 6 Absatz 1 Satz 2 SchwbVWO und dem Wahlausschreiben: "
Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson unterzeichnen." Fazit: Solls z.B. drei Doppelkandidaturen geben, würden Minimum drei Wahlvorschlagsformulare benötigt. Sonst lehnt Wahlvorstand ab.
dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten als Stellvertreter einreichen?
JA Wenn mehrere Stellvertreter zu wählen sind laut Wahlausschreiben, dann dürfen auch mehrere Bewerber für die Stellvertretung in einem und nur in einem Wahlvorschlagsformular eingetragen werden – jedoch maximal nicht mehr, als im Wahlausschreiben angegeben. Würden mehr Stellvertreter vorgeschlagen in einem Wahlvorschlagsformular als laut Ausschreiben zugelassen, würde dieses der Wahlvorstand nicht akzeptieren und ablehnen.
dfauser hat geschrieben:Es sind keine konkurrierenden Listen, somit würde eine Liste reichen.
NEIN SBV-Wahl ist keine Listenwahl, sondern stets reine Personenwahl, bei der die Bewerber konkurrieren. Bei der SBV-Wahl kann
keine "Liste" gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur eine Person als Vertrauensperson wählen ➔ folglich auch
nur eine Person als Vertrauensperson vorschlagen. Daher gibts keine
"Vorschlagslisten", sondern
Wahlvorschläge, auch wenn dies in Literatur bzw. Rechtsprechung irreführend teils anders bezeichnet wird, darunter auch der Siebte Senat des BAG vom 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 - der eigentlich als Fachsenat "begriffsfest" sein sollte statt die Instanzen begrifflich in die Irre zu leiten. Das durch die betriebsverfassungsrechtliche "Brille" zu sehen wie dieser Senat ist daneben, da listenmäßig niemand mehrere Personen als Vertrauensperson vorschlagen kann, sondern immer nur eine...

Etwas Irritierend bzw. inkonsequent daher auch die beiden BIH-Formulare zur
Zustimmungserklärung, auf denen einerseits vom
"Listenvertreter" die Rede ist sowie andererseits vom "Vertreter des Wahlvorschlags" (Wahlbroschüre, S. 109/110). Das ist offenbar ein redaktioneller Fehler: Listenvertreter
gibts begrifflich nicht, weils keine SBV-Vorschlagslisten gibt im Unterschied etwa zu
BR-Wahlen.
Viele Grüße
Albin Göbel