ich habe es seinerzeit (ca. 2005) so in Seminaren gelernt in ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung des BVerwG vom 8.12.1999 - 6 P 11.98. Es entspricht auch dem Umgang mit derartigen juristischen Formulierungen, den ich in meinem (nicht abgeschlossenem) Studium vermittelt bekam.Gibt es Quellen, die diese These stützen?
Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 45 gibt zu, daß das "oder" eigentlich so zu lesen ist, macht dann aber eine gedankliche Volte zum angeblichen Kontext
"Zwar enthält der Wortlaut des Abs. 1 Satz 4 für die Zusammenfassung gleichstufiger Dienststellen nicht die Voraussetzung, dass diese räumlich nahe beieinanderliegen. Das Erfordernis ergibt sich jedoch aus dem Kontext..." (Fettung von mir)
und bezieht sich dann auf die o.a. Rechtsprechung.
Aus meiner Sicht ist das nicht überzeugend.